Foto: Logistikarbeiter legt ein unbeschriftetes Paket auf ein Förderband in einer sauberen Sortierhalle
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Just Eats Kündigungen stoßen in Zürich auf Widerspruch

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SP, Grüne und Alternative Liste fordern im Zürcher Kantonsrat ein Eingreifen bei Just Eat, berichtet Tagesanzeiger.ch. Der Lieferdienst will mehrere Hundert seiner rund 700 Schweizer Kuriere entlassen und stärker auf Selbstständige setzen. Die Nachfrage wandere zunehmend in die Nacht, Schichtpläne mit zwei Wochen Vorlauf seien dafür zu starr, so das Unternehmen. Die drei Parteien verlangten, der Kanton solle Kurierdienste als Arbeitgeber einstufen. Uber-Fahrer stufe das Bundesgericht bereits als Angestellte ein, umgesetzt habe das Urteil nur die Westschweiz. Dort blieben auch Just-Eats-Fahrer angestellt.

Politischer Druck auf Just Eat in Zürich

SP, Grüne und Alternative Liste fordern im Zürcher Kantonsrat ein Eingreifen bei Just Eat. Auslöser sind die Pläne des Lieferdienstes, mehrere Hundert seiner rund 700 Schweizer Kuriere zu entlassen und künftig stärker mit Selbstständigen zu arbeiten, wie Tagesanzeiger.ch berichtet. Die drei Parteien verlangen vom Kanton Zürich ein klares Zeichen: Kurierdienste sollen als Arbeitgeber eingestuft werden.

Just Eat begründet den Kurswechsel mit veränderten Bestellmustern. Die Nachfrage verlagere sich zunehmend in die Nacht. Schichtpläne mit zwei Wochen Vorlauf seien dafür zu starr, so das Unternehmen. Damit rückt eine Grundfrage der Plattformökonomie in den Vordergrund: Wie flexibel darf die Logistik organisiert werden, wenn sie auf Menschen angewiesen ist, die bislang angestellt waren?

Streit um Anstellung und Selbstständigkeit

Der Konflikt betrifft den arbeitsrechtlichen Status der Fahrerinnen und Fahrer. Die Zürcher Linke verweist darauf, dass das Bundesgericht Uber-Fahrer bereits als Angestellte einstuft. Umgesetzt worden sei dieses Urteil nach Darstellung der Parteien bisher nur in der Westschweiz. Dort bleiben auch die Fahrer von Just Eat angestellt.

Die Forderung an den Kanton Zürich zielt deshalb auf eine einheitlichere Praxis. Wenn Kurierdienste als Arbeitgeber gelten, hätte dies direkte Folgen für die Organisation der Arbeit. Just Eat setzt dagegen auf ein Modell mit mehr selbstständig tätigen Kurieren. Im Zentrum steht damit die Abgrenzung zwischen Anstellung und Selbstständigkeit, die für Lieferdienste wirtschaftlich relevant ist und für Kuriere konkrete Auswirkungen auf ihre Beschäftigung hat.

Signalwirkung über den Einzelfall hinaus

Der Fall Just Eat steht für eine breitere Auseinandersetzung über Arbeitsmodelle in der Lieferbranche. Die Pläne des Unternehmens betreffen nach aktuellem Stand mehrere Hundert Beschäftigte in der Schweiz. Zugleich zeigt der Vergleich mit der Westschweiz, dass die rechtliche Einordnung von Kurierarbeit regional unterschiedlich gehandhabt wird.

Für Zürich liegt der nächste Schritt nun beim Kanton. Er muss sich zur Forderung von SP, Grünen und Alternativer Liste verhalten und prüfen, ob Kurierdienste in der Praxis als Arbeitgeber zu behandeln sind. Offen bleibt, ob die Zürcher Behörden der Westschweizer Umsetzung folgen und damit den Status der Just-Eat-Fahrer verändern; betroffen sind mehrere Hundert Kuriere.

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