Acht EU-Staaten wollen die Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette verschärfen; der Handelsverband Deutschland äußert in einer Pressemitteilung Bedenken: Ohne Umsatzschwellen schütze die Richtlinie auch Großkonzerne in Verhandlungen mit Händlern. Bislang verhandelbare Leistungen wie gemeinsames Marketing pauschal zu verbieten, beschneide die Vertragsfreiheit. Ein Einkaufsverbot unter Produktionskosten sei untauglich, da niemand diese Kosten rechtssicher bestimmen könne. Die Bundesregierung solle gegensteuern, da bisher niemand die Wirkung der geltenden Regeln belastbar ausgewertet habe.
Acht Mitgliedstaaten drängen auf eine Verschärfung der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt in einer Pressemitteilung vor weitreichenden Folgen für bestehende Vertragsbeziehungen. Anlass ist ein Papier der Visegrád-Staaten sowie Bulgariens, Kroatiens, Rumäniens und Sloweniens, das am 26. Oktober im Rat für Landwirtschaft und Fischerei eingebracht wurde.
HDE sieht Schutzauftrag überschritten
Nach Ansicht des HDE ist der Schutz kleiner Landwirte und Erzeuger vor nachgewiesenen unfairen Praktiken nachvollziehbar. Die aktuellen Forderungen gingen jedoch deutlich weiter. Sie würden den Anwendungsbereich der UTP-Richtlinie ausdehnen und in bewährte Vertragsmodelle eingreifen. Dafür fehle bislang eine belastbare Evidenz. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth kritisiert vor allem die geplante Abschaffung der Umsatzschwellen. Ohne diese Schwellen könnten künftig auch international tätige Lebensmittelkonzerne Schutz in Verhandlungen mit Handelsunternehmen beanspruchen. Das entspreche aus Sicht des Verbands nicht dem ursprünglichen Zweck der Richtlinie.
Der Verband bezweifelt zudem, dass zusätzliche Vorteile großer Hersteller tatsächlich kleinen landwirtschaftlichen Betrieben oder mittelständischen Erzeugern zugutekämen. Die Richtlinie solle gezielt Machtungleichgewichte adressieren. Eine Ausweitung auf große multinationale Anbieter könne dagegen neue Verzerrungen schaffen. Im EU-Revisionsprozess fordert der HDE deshalb eine genaue Prüfung, bevor neue Verbote oder ein größerer Anwendungsbereich beschlossen werden.
Kritik an Verboten für Kooperationen
Besonders kritisch bewertet der HDE den Vorschlag, bislang vertraglich vereinbare Praktiken pauschal von der Grauen in die Schwarze Liste zu überführen. Dazu zählen etwa gemeinsames Marketing, Logistikleistungen und weitere Formen der Zusammenarbeit. Solche Kooperationen könnten beiden Seiten wirtschaftliche Vorteile bringen. Ein generelles Verbot würde aus Sicht des Verbands die Vertragsfreiheit unverhältnismäßig einschränken und effiziente Abläufe erschweren.
Der HDE verweist darauf, dass pauschale Eingriffe auch kleinere Erzeuger, mittelständische Verarbeiter und landwirtschaftliche Betriebe treffen könnten. Wenn Kooperationen zwischen Handel und Herstellern schwieriger werden, könnten etablierte Absatzwege und gemeinsame Vermarktungsformen an Flexibilität verlieren. Auch Einkaufsallianzen ordnet der Verband anders ein als die Initiatoren des Vorstoßes. Sie könnten Größennachteile ausgleichen, mittelständisch geprägte Handelsunternehmen stärken und zur Vielfalt der Absatzkanäle beitragen.
Produktionskosten als ungeklärter Maßstab
Ein weiteres Konfliktfeld ist das diskutierte Einkaufsverbot unter Produktionskosten. Der HDE hält ein solches Instrument für kaum praktikabel. Produktionskosten unterschieden sich je nach Unternehmen, Produkt und Region erheblich. Staatliche Pauschalindikatoren könnten diese Unterschiede nach Einschätzung des Verbands nicht rechtssicher abbilden. Damit drohten erheblicher Verwaltungsaufwand und neue Rechtsunsicherheiten, ohne dass ein verlässlicher Nutzen belegt wäre.
Die Bundesregierung soll nach Forderung des HDE im europäischen Verfahren gegen eine Ausweitung der Regulierung auftreten. Der Verband verweist darauf, dass bereits die Wirkung der geltenden UTP-Regeln nicht ausreichend ausgewertet sei. Vor neuen Verboten, dem Wegfall der Umsatzschwellen oder einer Erweiterung des Anwendungsbereichs stehe damit ein offener Prüfpunkt: eine belastbare Bewertung der bisherigen Regeln und ihrer konkreten Auswirkungen.
