
Wochenrückblick: Rückenwind für Marktplätze, Collins verkauft Trachten, Digitalexperten in Parallelwelten
Ein wegweisendes Urteil des OLG Schleswig wurde in dieser Woche veröffentlicht: Der Kamerahersteller Casio darf seinen Handelspartnern nicht verbieten, seine Artikel auf Online-Marktplätzen wie Ebay und Amazon Marketplace zu verkaufen. Zum selben Thema werden vom Bundeskartellamt bald Entscheidungen zu Asics und Adidas erwartet, die ebenfalls Vertriebsbeschränkungen durchsetzen wollen. Aber ist eine solche Strategie für Markenartikler überhaupt sinnvoll? etailment hat Zweifel. Weitere wichtig...



