
Gesetzgeber bremst Auktionsagenten aus
Der Gesetzgeber hinkt der Entwicklung des Internets bei virtuellen Auktionen hinterher: So genannte Auktionsagenten, die auf Business-to-Business (B2B)-Marktplaetzen vollautomatisch mitbieten, können zwar Verträge stellvertretend im Internet abschliessen - der Nutzer kann sich trotzdem nicht auf die Lieferung verlassen.



