Foto: Person am Küchentisch hält Bankkarte und Smartphone neben Paketbox und Unterlagen.
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Kauf jetzt, prüf vorher: BNPL wird zum Kredit

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Ab dem 20. November 2026 fallen auch Kleinkredite unter 200 Euro, zinsfreie Finanzierungen und viele BNPL-Angebote unter das Verbraucherdarlehensrecht, berichtet Haendlerbund.de. Das bedeute womöglich strengere Bonitätsprüfungen und mehr Informationspflichten. Bei externen Anbietern trage meist der Zahlungsdienstleister die Kreditgeberrolle, je nach Modell gelte mancher Händler aber selbst als Kreditgeber oder -vermittler. Gewähre ein KMU den Rechnungskauf selbst und zinsfrei, greife eine Ausnahme, sofern das Zahlungsziel höchstens 50 Tage betrage.

Ab dem 20. November 2026 werden viele „Buy Now, Pay Later“-Modelle in Deutschland rechtlich neu eingeordnet. Wie Haendlerbund.de berichtet, fallen dann auch Kleinkredite unter 200 Euro, zinsfreie Finanzierungen und zahlreiche BNPL-Angebote unter das Verbraucherdarlehensrecht. Für Shops kann das spürbare Folgen haben: Je nach Zahlungsmodell greifen strengere Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung, zusätzliche Informationspflichten und neue Anforderungen an Checkout, Vertragsgestaltung und Werbung.

BNPL wird stärker reguliert

Bisher waren viele kurzfristige Zahlungsaufschübe und zinsfreie Finanzierungen von wesentlichen Pflichten des Verbraucherdarlehensrechts ausgenommen. Mit der Umsetzung neuer Verbraucherkreditvorgaben ändert sich das. Betroffen sind vor allem Zahlarten, bei denen Kundinnen und Kunden Ware sofort erhalten, aber erst später bezahlen. Damit rücken BNPL, Ratenzahlungen und vergleichbare Modelle im Payment-Bereich näher an klassische Verbraucherkredite heran.

Für Händler ist vor allem die Rollenverteilung maßgeblich. Wird der Zahlungsaufschub über externe Anbieter wie Klarna oder PayPal abgewickelt, übernimmt häufig der Zahlungsdienstleister die Rolle des Kreditgebers. Daraus folgt jedoch keine automatische Entlastung in jedem Fall. Je nach Ausgestaltung können Shops selbst als Kreditgeber oder Kreditvermittler eingeordnet werden. Dann können eigene Pflichten im Recht entstehen, etwa bei der Information der Kundschaft oder bei Aussagen zur Finanzierung.

Prüfung von Zahlarten und Checkout

Händlerinnen und Händler sollten zunächst erfassen, welche Zahlarten sie tatsächlich anbieten und wer den Zahlungsaufschub rechtlich gewährt. Bei externen Zahlungsdienstleistern sind insbesondere die vertragliche Rollenverteilung, die Darstellung der Zahlart im Checkout und mögliche Werbeaussagen zu prüfen. Begriffe wie zinsfrei, gebührenfrei oder flexibel können künftig stärker ins Gewicht fallen, wenn sie mit einem regulierten Kreditangebot verbunden sind. Für den Verbraucherschutz stehen dabei Transparenz und Kreditwürdigkeitsprüfung im Mittelpunkt.

Nicht jeder Rechnungskauf fällt automatisch unter die neuen Vorgaben. Gewährt ein KMU den Zahlungsaufschub selbst, zinsfrei und grundsätzlich gebührenfrei, kann eine Ausnahme greifen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Rechnung spätestens 50 Tage nach Lieferung oder Leistung vollständig bezahlt werden muss. Zudem dürfen bei Zahlungsverzug nur begrenzte Kosten entstehen. Für große Online-Anbieter, die nicht mehr unter die EU-KMU-Definition fallen, gelten strengere Anforderungen; hier ist die Ausnahme grundsätzlich auf höchstens 14 Tage beschränkt.

Für Shops mit BNPL- oder Ratenzahlungsangeboten ergibt sich daraus ein klarer Prüfauftrag. Sie müssen klären, ob ihre Zahlungsmodelle ab November 2026 als Verbraucherdarlehen gelten, welche Partei als Kreditgeber oder Vermittler auftritt und welche Informationen vor Abschluss bereitzustellen sind. Besonders relevant wird die Vorbereitung im Vorfeld des Weihnachtsgeschäfts, denn die neuen Vorgaben gelten ab 20. November 2026.

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