Nach Apple und Sony steht nun Google wegen seiner App-Store-Provisionen vor einem Londoner Kartellgericht, berichtet Reuters.com. Die Sammelklage über mehr als eine Mrd. Pfund läuft im Namen von rund 20 Mio. Verbrauchern, die seit 2015 im Play Store Apps, In-App-Käufe oder Abos bezahlt haben. Die Klägerseite wirft Google vor, seine Marktmacht für bis zu 30 Prozent Provision missbraucht zu haben, die über die Preise bei den Kunden gelandet sei. Alphabet hält die Klage für unbegründet, der Play Store stehe im Wettbewerb mit Apples App Store.
Google steht in Großbritannien wegen der Gebührenstruktur seines Play Store erneut im Fokus eines großen Kartellverfahrens. Nach ähnlichen Verfahren gegen Apple und Sony muss sich der Alphabet-Konzern nun vor einem Londoner Kartellgericht mit einer Sammelklage auseinandersetzen. Nach Angaben von Reuters geht es um mehr als eine Mrd. Pfund und um mögliche Ansprüche von rund 20 Mio. Verbrauchern.
Die Klage betrifft Nutzerinnen und Nutzer, die seit 2015 im Play Store für Apps, In-App-Käufe oder Abonnements bezahlt haben. Im Kern steht der Vorwurf, Google habe seine Marktmacht bei App-Store-Provisionen ausgenutzt. Die Klägerseite argumentiert, die Gebühren von bis zu 30 Prozent Provision seien über höhere Preise an Kundinnen und Kunden weitergegeben worden. Damit geht es um die Frage, ob die Kostenstruktur digitaler Plattformen Verbraucher unmittelbar belastet hat.
Worum sich der Streit dreht
App Stores sind für viele digitale Geschäftsmodelle die zentrale Schnittstelle zum Kunden. Anbieter von Apps, Zusatzfunktionen oder Abonnements müssen sich dabei an die Regeln der jeweiligen Plattform halten. Die Sammelklage stellt diese Rolle des Play Store rechtlich in Frage und rückt die Höhe der Provisionen in den Mittelpunkt. Für die Klägerseite ist maßgeblich, ob Google durch seine Marktposition Bedingungen durchsetzen konnte, die sich am Ende im Endpreis niederschlugen.
Alphabet weist die Vorwürfe zurück und hält die Klage für unbegründet. Das Unternehmen verweist darauf, dass der Play Store im Wettbewerb mit Apples App Store stehe. Damit bestreitet Google die Annahme, allein über eine marktbeherrschende Stellung Preise und Bedingungen bestimmen zu können. Der Fall reiht sich damit in eine breitere Auseinandersetzung um digitale Plattformen, Marktmacht und Gebührenmodelle im Tech-Sektor ein.
Relevanz für Verbraucher und Plattformen
Die Größenordnung des Verfahrens macht den Fall besonders aufmerksamkeitsstark. Rund 20 Mio. Verbraucher könnten von der Sammelklage erfasst sein, sofern sie seit 2015 Zahlungen im Play Store geleistet haben. Betroffen sind dabei unterschiedliche Transaktionen: der Kauf kostenpflichtiger Apps, Ausgaben für In-App-Inhalte und Zahlungen für Abonnements. Die Klägerseite sieht in diesen Fällen eine mögliche finanzielle Belastung durch weitergereichte Plattformgebühren.
Für Google ist der Fall auch deshalb relevant, weil App-Store-Provisionen seit Jahren ein Streitpunkt zwischen Plattformbetreibern, App-Anbietern und Verbraucherschützern sind. In London wird nun geprüft, ob die Gebührenpraxis kartellrechtlich angreifbar ist. Das Verfahren bleibt auf die konkret erhobenen Vorwürfe beschränkt: missbräuchliche Marktmacht, weitergereichte Kosten und die Frage, ob Wettbewerb mit Apple den Vorwurf entkräftet.
Der nächste Maßstab ist die gerichtliche Bewertung dieser Argumente. Im Raum stehen Ansprüche seit 2015, ein Streitwert von mehr als einer Mrd. Pfund und Provisionen von bis zu 30 Prozent.
