Foto: Logistikmitarbeiter prüft ein kleines Paket mit Dokumenten an einem Sortiertisch.
© Black Forest Labs / Flux

Drei Verbände fordern Haftungsadresse für Drittstaaten-Händler

2 Min.
Teilen

Markenverband, HDE und Verbraucherzentrale Bundesverband fordern erstmals gemeinsam, dass jeder Anbieter auf dem EU-Markt auch in Europa haftbar ist, meldet der HDE. Mehr Kontrolle allein genüge bei geschätzt 5,9 Mrd. Kleinsendungen im Jahr 2025 nicht. Händler und Hersteller ohne EU-Sitz müssten deshalb einen registrierten Bevollmächtigten benennen und Plattformen dessen Registrierung vor Freischaltung eines Angebots prüfen. Fehle der Verantwortliche und habe die Plattform ihre Prüfpflicht verletzt, solle sie selbst haften. Die Bundesregierung solle sich beim geplanten European Product Act dafür einsetzen.

Gemeinsame Forderung nach schärferen EU-Regeln für Drittstaaten-Produkte

Markenverband, Handelsverband Deutschland und Verbraucherzentrale Bundesverband treten erstmals gemeinsam für strengere Regeln gegen unsichere und illegale Produkte aus Drittstaaten ein. Ihr Kernanliegen: Jeder Anbieter, der Waren auf dem EU-Markt verkauft, muss auch in Europa haftbar sein. Das meldet der HDE. Die Verbände sehen eine Schutzlücke, weil Anbieter ohne Sitz in der Europäischen Union häufig rechtlich schwer greifbar sind.

Auslöser ist die stark wachsende Menge kleiner grenzüberschreitender Sendungen. Für 2025 werden schätzungsweise 5,9 Milliarden Kleinsendungen mit geringem Warenwert erwartet, die in die EU gelangen. Nach Einschätzung der Verbände reichen zusätzliche Kontrollen angesichts dieser Dimension nicht aus. Zugleich zeigen Kontrollen immer wieder Verstöße. Genannt werden gefälschte Produkte, Sicherheitsrisiken und mögliche Gefahren für die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Haftung soll vor dem Angebot greifen

Die Allianz fordert einen einfachen Grundsatz für den geplanten European Product Act: Produkte sollen europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern nur angeboten werden dürfen, wenn es in Europa einen rechtlich greifbaren Verantwortlichen gibt. Händler und Hersteller ohne EU-Sitz müssten dafür einen registrierten Bevollmächtigten benennen. Dieser soll für die Rechtskonformität der Produkte einstehen und im Schadensfall erreichbar sein.

Auch Plattformen sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Bevor ein Angebot freigeschaltet wird, müssten sie prüfen, ob der benannte Verantwortliche tatsächlich registriert ist. Fehlt ein solcher Verantwortlicher und wurde die Prüfpflicht verletzt, soll die Plattform selbst haften können. Damit zielt der Vorschlag direkt auf Strukturen im Onlinehandel, in denen Anbieter aus Drittstaaten Produkte massenhaft auf den europäischen Markt bringen.

Rekordwert bei gefälschten Waren

Die Verbände verweisen zudem auf die wirtschaftliche und rechtliche Dimension des Problems. 2024 beschlagnahmten Behörden an EU-Außengrenzen und im Binnenmarkt gefälschte Waren im Rekordwert von 3,8 Milliarden Euro. Aus Sicht von Markenherstellern, Handel und Verbraucherschutz zeigt dies, dass die bisherigen Regeln in der Praxis häufig an ihre Grenzen stoßen.

Markenverband, HDE und vzbv fordern die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für diese Vorgaben einzusetzen. Der gemeinsame Forderungskatalog liegt als PDF vor. Der nächste politische Prüfpunkt ist der geplante European Product Act.

Teilen

Alles, was heute zählt — jeden Morgen in Ihrem Postfach.

Das Morning Briefing kuratiert die wichtigsten News aus E-Commerce und Handel. Kompakt, einordnend, werktäglich ab 7 Uhr.

10.800+ Entscheider lesen das Morning Briefing · ≈ 50 % Öffnungsrate

  • Werktäglich ab 7 Uhr
  • Jederzeit abbestellbar

Mit der Anmeldung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Abmeldung jederzeit möglich.