Google lockert sein Versprechen, Inhalte aus Gmail, Drive und Google Fotos nicht für personalisierte Werbung zu nutzen, berichtet Golem.de. Die Ausnahme greife, wenn Nutzer die Daten über die KI-Funktion „Personal Intelligence“ für Gemini oder die Google-Suche freigeben. Kein Werbetreibender erhalte Zugriff auf die Inhalte; die Suche könne aber Zusammenfassungen und daraus abgeleitete Schlüsse verwenden. In der EU fehle die Funktion bislang, die neue Datenschutzerklärung gelte aber auch für deutsche Konten und greife, sobald Google sie nach Europa bringe.
Google hat seine Datenschutzerklärung geändert und damit ein langjähriges Werbeversprechen abgeschwächt. Künftig dürfen Informationen aus Gmail, Drive und Google Fotos für personalisierte Werbung nutzbar werden, wenn Nutzer diese Daten Google-Diensten mit Werbefunktion zugänglich machen. Darüber berichtet Golem.de. Die Änderung betrifft vor allem die KI-Funktion „Personal Intelligence“, die Gemini und der Google-Suche Zugriff auf persönliche Inhalte geben kann.
Was sich an Googles Zusage ändert
Bisher galt bei Google eine klare Linie: Inhalte aus Gmail, Drive und Google Fotos sollten nicht als Grundlage für personalisierte Werbung dienen. Die neue Fassung der Datenschutzerklärung hält diese Zusage grundsätzlich aufrecht, ergänzt sie aber um eine Ausnahme. Sie gilt, wenn Nutzer ihre Daten ausdrücklich für andere Google-Dienste freigeben. Die neue Formulierung stammt vom 16. Oktober 2026.
Im Kern geht es um die Funktion „Personal Intelligence“. Sie soll Google-Diensten erlauben, persönliche statt allgemeiner Antworten zu liefern. Android Authority nennt als Beispiel eine Suche nach Restaurants in der Nähe eines gebuchten Hotels. Hat die Suche Zugriff auf Gmail, könnte sie die Reservierung erkennen und daraus passende Vorschläge ableiten. Damit rückt die Grenze zwischen persönlicher Assistenz und werblicher Nutzung stärker in den Fokus.
Freigabe statt automatischer Auswertung
Nach den vorliegenden Berichten wertet Google Mails, Dateien oder Fotos nicht automatisch für Werbung aus. Die Ausnahme betrifft Daten, die Nutzer selbst mit entsprechenden Diensten teilen. Diese ausdrückliche Freigabe ist damit der zentrale Mechanismus der neuen Regelung. Persönliche Angaben wie Name oder E-Mail-Adresse gibt Google laut Android Authority nicht ohne Erlaubnis an Werbetreibende weiter.
Auch die Werbung selbst soll sich laut Techlicious nicht direkt nach dem Postfach oder der Fotomediathek richten. Allerdings kann die Google-Suche Zusammenfassungen, Auszüge und abgeleitete Schlüsse aus den verbundenen Inhalten verwenden. Werbetreibende erhalten dabei keinen Zugriff auf die verknüpften Inhalte. Zudem schließt Google personalisierte Werbung zu sensiblen Themen wie ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder Gesundheit aus.
Relevanz für Deutschland und die EU
In Deutschland und der EU ist „Personal Intelligence“ in der Google-Suche derzeit nicht verfügbar. Laut Googles Hilfeseite steht Deutschland nicht auf der Länderliste der Funktion; auch andere EU-Staaten fehlen. Für den Datenschutz bleibt die Änderung dennoch relevant, weil Notebookcheck zufolge die neue Datenschutzerklärung bereits für deutsche Konten gilt.
Praktisch greift die Ausnahme hierzulande erst, wenn Google „Personal Intelligence“ nach Europa bringt. Bis dahin bleibt offen, unter welchen Bedingungen die Funktion in der EU startet und wie transparent Nutzer ihre Freigaben steuern können. Der nächste konkrete Prüfpunkt ist daher die europäische Einführung der Funktion.
