Foto: Händlerin legt am Packtisch ein Formular neben ein Paket und prüft unscharfe Unterlagen.
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Amazon dehnt die Rückgabe, Rechtstexte bleiben Händlersache

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Amazon verlängert die Rückgabefrist für Weihnachtseinkäufe in zehn europäischen Ländern, auch bei Marktplatz-Händlern, meldet Haendlerbund.de. Wer zwischen 1. November und 25. Dezember bestellt, könne Ware bis zum 31. Januar 2027 zurückgeben, oder binnen 30 Tagen nach Lieferung, falls das später ist. Spanien erhalte mehr Zeit, einige Kategorien in Deutschland, Italien und Frankreich weniger. Handlungsbedarf für Verkäufer bestehe laut Amazon nicht. Der Händlerbund sieht das anders: Weichen die Rechtstexte von der tatsächlichen Frist ab, drohe eine Abmahnung wegen Irreführung.

Amazon verlängert für das Weihnachtsgeschäft 2026 die Rückgabefristen in zehn europäischen Märkten. Wie Haendlerbund.de berichtet, betrifft die Regelung Bestellungen, die zwischen dem 1. November und dem 25. Dezember 2026 aufgegeben werden. Die meisten Artikel können demnach bis zum 31. Januar 2027 zurückgegeben werden. Alternativ gilt eine Frist von 30 Tagen nach Lieferung, sofern dieser Zeitpunkt später endet.

Die Verlängerung gilt laut Mitteilung sowohl für Versand durch Amazon als auch für den Versand durch Verkäufer. Einbezogen sind Deutschland, Belgien, Frankreich, Irland, Italien, die Niederlande, Polen, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich. Damit wirkt die Regelung auch auf Marktplatz-Händler, die ihre Ware selbst verschicken. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von der saisonalen Verlängerung unberührt.

Abweichende Fristen in einzelnen Ländern

Für Spanien sieht Amazon eine längere Rückgabemöglichkeit vor. Artikel, die im spanischen Store zwischen dem 1. November 2026 und dem 6. Januar 2027 gekauft werden, können bis zum 6. Februar 2027 zurückgegeben werden. Auch hier greift ersatzweise die 30-Tage-Frist ab Lieferung, wenn sie später ausläuft.

Kürzere Fristen gelten dagegen für bestimmte Produktkategorien in Deutschland, Italien und Frankreich. Betroffene Artikel können bis zum 15. Januar 2027 zurückgegeben werden, alternativ innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung. Maßgeblich ist auch in diesen Fällen der spätere Termin. Welche Kategorien betroffen sind, führt Amazon nach Angaben des Händlerbundes auf den Hilfeseiten im Seller Central auf.

Rechtstexte als Risikofaktor

Amazon erklärt in der Ankündigung, für Verkäufer bestehe kein Handlungsbedarf, da die Kriterien für die Rückgabeberechtigung unverändert blieben. Der Händlerbund bewertet diese Einschätzung deutlich kritischer. Aus seiner Sicht müssen Händler ihre Rechtstexte an die tatsächlich gewährten Rückgabefristen anpassen, damit Kunden korrekt informiert werden.

Weichen die veröffentlichten Informationen von den praktizierten Fristen ab, kann dies als Irreführung der Kunden gewertet werden. Falsche, widersprüchliche oder fehlende Angaben können laut Händlerbund abgemahnt werden. Verkäufer sind deshalb gut beraten, ihre Widerrufs- und Rückgabeinformationen zeitnah zu prüfen und anzupassen, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Zusätzliche Kritik richtet sich auf den Zeitpunkt der Information. Amazon habe die Händler in diesem Jahr ungewöhnlich spät über die weihnachtlichen Anpassungen informiert. Mehr Vorlauf hätte nach Einschätzung des Händlerbundes Unsicherheit und Arbeitsdruck reduziert. Für die regulären Käufe im Weihnachtszeitraum bleibt nun vor allem die verlängerte Rückgabe bis zum 31. Januar 2027 maßgeblich.

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