
Kunden müssen Retourenkosten tragen
Bei einem Warenwert unter 40 Euro tragen Kunden die Rücksendekosten auch ohne explizite vertragliche Regelung, urteilte das Landgericht Frankfurt. Ein Hinweis in der Widerufsbelehrung reicht dazu aus.
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Bei einem Warenwert unter 40 Euro tragen Kunden die Rücksendekosten auch ohne explizite vertragliche Regelung, urteilte das Landgericht Frankfurt. Ein Hinweis in der Widerufsbelehrung reicht dazu aus.

Der Onlinehändler Amazon.de nimmt gemeinhin die Ware ohne zu Murren zurück. Jetzt können die Kunden funktionstüchtige Retouren bis zu 40 Prozent billiger erstehen.

Das Fernabsatzrecht soll geändert werden. Die Bundesregierung und die Europäische Kommission haben jedoch unterschiedliche Ideen, wie die Ausgestaltung aussehen soll.