
Der Mausklick ist rechtsgültig
Internetauktionen sind nicht weniger verbindlich als normale Versteigerungen. Dieses Grundsatzurteil fällte jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Alles rund um den Online-Handel: Shopsysteme, Conversion-Optimierung, Marktplätze, Plattformen und die Zukunft des digitalen Handels.
6.940 Beiträge

Internetauktionen sind nicht weniger verbindlich als normale Versteigerungen. Dieses Grundsatzurteil fällte jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Der Online-Versicherungs- dienstleister Censio AG ist pleite. Die "Fehleinschätzung der im E-Commerce erzielbaren Umsätze" wird als Grund für das Scheitern des Unternehmens genannt.

E-Government-Angebote wurden in den zurückliegenden zwölf Monaten von 17% der Deutschen genutzt. Damit liegt Deutschland bei der Nutzung virtueller öffentlicher Verwaltungen im internationalen Vergleich auf dem mittleren Platz 13.

Eine Einigung des US-Justizministeriums mit Microsoft im Kartellrechtsstreit steht offenbar kurz bevor. Informationen von amerikanischen Tageszeitungen.

Ein weiterer Wirtschaftsabschwung wäre zu verhindern, wenn mittelständische Unternehmen das Internet konsequent nutzen würden. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie der Initiative D21 und IBM Deutschland.

Wer gedacht hat, das Thema E-Learning würde aufgrund der schwierigen Lage im E-Business an Bedeutung verlieren, sieht sich getäuscht. So kamen zum 2. E-Learning-Kongress der imc GmbH, der am 30. und 31.10. in Mainz stattfand, deutlich mehr Interessierte als im vergangenen Jahr.

Trotz Konjunkturflaute wollen europäische Unternehmen im nächsten Jahr ihre Investitionen in E-Commerce-Projekte um bis zu 15% erhöhen.

Die elektronische Signatur von Signtrust ist Bestandteil der neuen Windows-Welt. Das Tochterunternehmen der Deutschen Post World Net soll mit neuen, integrierten Funktionen zur optimalen Sicherheit von Windows XP beitragen.

Bereits jeder fünfte Europäer hat Waren über das Internet bestellt. Allerdings bevorzugen die meisten Internetkäufer nach wie vor klassische Zahlungsformen.

Die Bundesregierung hat die viel diskutierte Telekommunikations-Überwachungsverordnung beschlossen. Der rechtliche Rahmen für Überwachungsmaßnahmen wird allerdings als "sehr eng" beschrieben.

Hinweise und Beschwerden über Schadens- oder Störfälle können ab sofort übers Internet gemeldet werden. Diese werden dann direkt an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet.