
Button-Lösung: BVDW erklärt, was zu beachten ist
Langsam aber sicher wird es für die Onlinebetreiber Zeit, die vom Gesetzgeber geforderten Buttons einzubauen, die Verbraucher davor schützen sollen, irrtümlich etwas zu bestellen. Zur Erinnerung: Der Button, der letztlich den Kauf auslöst, muss ab 1. August unmissverständlich eine Aufschrift wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder Ähnliches tragen, um Missverständnisse zu vermeiden. Der Kauf ist dann für den Kunden aber auch bindend.












