
Online-Shop im Wohnzimmer kein Kündigungsgrund
Wer einen Online-Shop aus der eigenen Mietwohnung betreibt, riskiert damit nicht automatisch die Kündigung, berichtet Augsburger-Allgemeine.de. Die bloße Angabe der Wohnanschrift als Geschäftssitz im Impressum überschreite die erlaubte Wohnnutzung noch nicht, entschied das Amtsgericht München. Vermieter müssten konkret nachweisen, dass die Grenze gerissen sei – etwa durch Kundenbesuche, Mitarbeiter in der Wohnung oder gelagerte Verkaufsware. Entscheidend bleibe, wie das Gewerbe tatsächlich ausgeübt werde.











