Werbung & Kommunikation

Werbestrategien, Markenkommunikation, Content Marketing, Influencer Marketing und Performance Marketing im Handelsumfeld.

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Kundin zeigt Smartphone mit Bonusprogramm beim Schuhkauf an der Kasse
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Deichmann bringt Bonusprogramm nach Deutschland

Deichmann bringt sein kostenloses Kundenbindungsprogramm „Deichmann Plus“ nach Deutschland, wie Merkur.de berichtet. Es benutze eine digitale Karte und habe sich bereits in 13 Ländern bewährt. Mitglieder sammelten Gutscheine nach jedem Einkauf, egal ob in der Filiale, im Online-Shop oder über die App. Andere Vorteile wären exklusive Rabatte, eine digitale Stempelkarte bei Kinderschuhen, Preisgarantie bei nachträglicher Reduzierung und der Umtausch ohne Kassenbon.

Thomas Rehm10.08.263 Min.
Illustration: Eine große Glaskugel überragt viele kleine Glaswürfel als Sinnbild für Marktmachtmissbrauch
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Klage über fünf Mrd. Pfund gegen Google UK

Eine Sammelklage über fünf Mrd. Pfund gegen Google darf vor die RIchter, wie das britische Wettbewerbsgericht laut Channelx.world entschied. Google habe seine Marktmacht bei der Suche missbraucht, um die Werbepreise für rund 900.000 britische Firmen hochzutreiben, so der Vorwurf. Betroffene Unternehmen müssten sich der Klage nicht eigens anschließen, sondern seien automatisch dabei. Google habe vergeblich versucht, diesen Verfahrensweg zu verhindern.

Thomas Rehm07.08.262 Min.
3D-Illustration: Datenstrom fließt durch gläsernes Kontrolltor zwischen zwei Plattform-Clustern
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Sammelklage gegen Googles China-Datenflüsse

Eine US-Sammelklage wirft Google vor, sensible Nutzerdaten über seine Werbetechnologie an chinesische Firmen wie Temu und Baidu weitergereicht zu haben, meldet Retail-News.de. Beim Website-Besuch seien IP-Adressen, Gerätekennungen und technische Informationen erfasst worden und das ohne ausreichende Zustimmung. Die Kläger fordern Schadensersatz, Gewinnabschöpfung und Unterlassung – und setzen ein Geschäftsmodell unter Druck, das vom Datenhunger lebt.

David Wöllenstein31.07.262 Min.
Bafin-Mitarbeiterin prüft am Monitor Social-Media-Feeds von Finfluencern
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Bafin nimmt Finfluencer ins Visier

Die Bafin will Finfluencer in sozialen Medien künftig genauer unter die Lupe nehmen, meldet Businessinsider.de. Rund 60 Prozent der 18- bis 45-Jährigen hielten solche Finanztipps für eine gute Alternative zur professionellen Beratung – vielen sei jedoch nicht bewusst, dass dahinter oft Bezahlung stecke. Fünf Punkte seien zentral: Kompetenz, Transparenz, Fairness, Regeltreue und Risikobewusstsein. Neue Vorschriften brauche es nicht, so die Behörde – die bestehenden Regeln griffen längst auch im Feed.

Thomas Rehm30.07.263 Min.
Online-Händlerin beantwortet Kundenanfrage per Chat zwischen Versandkartons im Laden
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Whatsapp wird der beliebteste Verkaufsassistent

Whatsapp mausert sich zum wichtigsten Kommunikationskanal im Online-Handel, zitiert Fashionunited.com eine Studie von Infobip und Retail Economics. Der Messenger erreiche Öffnungsraten von 85 bis 95 Prozent, während E-Mail im E-Commerce nur auf 32,7 Prozent komme. In einem einzigen Chat-Verlauf ließen sich Kunden von der Erwägung bis zur Kaufentscheidung begleiten. Dialogbasierte KI könne den nächsten Schritt darstellen: 88 Prozent der befragten Online-Händler experimentierten bereits, doch bislang nutze sie keiner durchgängig.

Björn Böer21.07.263 Min.
Gastronom blickt nachdenklich auf Tablet wegen gelöschter Google-Bewertungen
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Googles Lösch-Hinweis: Transparent und verdächtig

Google Maps blendet seit April einen Hinweis auf gelöschte Bewertungen ein, berichtet Spiegel.de. So hätten in Hessen 17 Prozent der Gastbetriebe einer Stichprobe Rezensionen entfernen lassen, in Frankfurt, Berlin oder Köln knapp jeder Dritte. Der Hinweis erscheine allerdings nur bei Löschungen wegen Diffamierung – andere blieben unsichtbar, kritisieren Verbraucherschützer. Betriebe mit vielen Löschungen wirkten so schnell verdächtig, obwohl sie sich womöglich nur gegen Fake-Rezensionen wehrten.

Thomas Rehm21.07.262 Min.
Frau verlässt Fitnessstudio durch offene Glastür als Symbol für einfache Online-Kündigung
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Kündigungsseiten dürfen nur der Kündigung dienen

Fitnessketten dürfen auf der Bestätigungsseite einer Onlinekündigung nicht mehr für das Pausieren des Vertrags werben, berichtet Spiegel.de. Der Bundesgerichtshof gab dem Verbraucherzentrale Bundesverband recht, der gegen den Essener Anbieter FitX geklagt hatte. Die Seite habe allein der Kündigungserklärung zu dienen, so der erste Senat, und müsse leicht zugänglich bleiben. Der zweitgrößte deutsche Fitnessanbieter habe die Kündigungsseite bereits angepasst.

Björn Böer17.07.262 Min.
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