
Händler haften für ihre Einkaufswagen
Händler müssen ihre Einkaufswagen sicher abstellen. Und zwar so, dass Unbefugte sie nicht nutzen können und sie auch nicht einfach losrollen können. Sonst kann es teuer werden.
Redakteurin
Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.

Händler müssen ihre Einkaufswagen sicher abstellen. Und zwar so, dass Unbefugte sie nicht nutzen können und sie auch nicht einfach losrollen können. Sonst kann es teuer werden.

Einmal im Warenkorb drin heißt noch lange nicht gekauft: Onlinehändler haben Nachholbedarf bei der Optimierung des Checkout-Prozesses, zeigt eine Studie.

Zwei Drittel der Online-Shopper lesen so gut wie nie die Datenschutzerklärungen, wenn sie etwas im Internet herunterladen. Die Vorschriften sollten deshalb vereinfacht werden, fordern Händlerverbände.

Neu und nur für Deutschland: Mit "Ebay Plus" können Käufer schneller beliefert werden und Produkte vier Wochen lang gebührenfrei zurückschicken. Aber: Der Dienst kostet eine Jahrespauschale.

Wieder steht ein Hersteller wegen vermeintlicher Beschränkungen für Onlinehändler in der Kritik. Diesmal geht es um eine so genannte Logo-Klausel des Grillherstellers Weber.

Eine Händlerin darf keine Handtaschen mehr verkaufen, die der Serie "Le-Pliage" zu ähnlich sehen. Obendrein muss sie dem Hersteller Longchamp Schadensersatz leisten, hat das OLG Hamm entschieden.

Zalando hat seine ohnehin gute Umsatzprognose für dieses Jahr noch einmal angehoben. Angesichts der Wachstumsraten will der Modeversender ein drittes Logistikzentrum in Deutschland bauen.

Die Tierschutzorganisation Peta hat 50.000 Unterschriften gegen den Verkauf von Hamster & Co. in Obi-Baumärkten gesammelt. Der Händler will nun auf seine Franchisepartner einwirken, den Verkauf zu stoppen.

Vorab: Während Webshopbetreiber Konsumenten internetspezifische Zahlarten anbieten, dominiert im Geschäftskundenbereich die Zahlung auf Rechnung.

Nach dem Nein des Bundeskartellamts zum Zusammenschluss der Supermarktketten Edeka und Tengelmann sollte es Wirtschaftsminister Gabriel richten. Doch nun spricht sich auch die Monopolkommission gegen die Ministererlaubnis aus.

Händler müssen bei der Rücknahme von bepfandeten Einweggetränkeverpackungen das Pfand ohne "Wenn und Aber" in bar an die Kunden erstatten, mahnt die Verbraucherzentrale. Das musste jetzt ein Rewe-Markt in Stuttgart lernen.

Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass Onlinekunden keine von Amazon ausgegebenen Gutscheine auf den Kaufpreis neuer Bücher anrechnen dürfen. Denn das verstößt gegen das Buchpreisbindungsgesetz.