
3D-Werbung muss mehr können als Staunen
Anamorphe Screens kaufen Aufmerksamkeit. Für Händler wird 3D-DOOH erst spannend, wenn der Effekt messbar in Store, App und Shop führt.

Anamorphe Screens kaufen Aufmerksamkeit. Für Händler wird 3D-DOOH erst spannend, wenn der Effekt messbar in Store, App und Shop führt.

Mary Kay baut seinen Direktvertrieb digital um, berichtet Globalcosmeticsnews.com. Die Plattform „My Shop“, 2025 in den USA und Deutschland gestartet, sei im Sommer nach Kanada, Mexiko und Spanien expandiert, weitere Märkte sollen folgen. Die Kundenberater erhielten eigene Online-Shops samt Zahlung, Versand und Anbindung an soziale Medien, wofür rund 70 Berater aus 15 Ländern als „Global Social Sqad“ Content produzieren würden.

Auf Ebay floriert der Handel mit leeren Originalverpackungen von Luxusgütern, zitiert Heise.de eine Wired-Recherche. Allein auf dem US-Marktplatz stehen über 160.000 solcher Angebote, auf dem britischen 140.000. Die Preise würden von unter 25 bis über 2.500 Dollar reichen. Käufer seien Fälscher, Wiederverkäufer und vor allem Influencer, die die Kartons als Deko für Instagram und Tiktok nutzten. Der Trend nenne sich „Room Staging“.

Menschen ab 60 verfügen über mehr Kaufkraft als die Unter-30-Jährigen, zitiert Retail-News.de das Konsumbarometer 2026 von Consors Finanz. In Deutschland würden 41 Prozent der Ü60 Bekleidung und Elektronik online bestellen, Lebensmittel dagegen nur vier Prozent. Sieben Prozent verwendeten KI zur Produktrecherche. Bei langlebigen Gütern zählt für 81 Prozent der Preis; die Marke und das Design wären weniger wichtig. 56 Prozent wollten mehr sparen, 45 Prozent hingegen mehr ausgeben.

Fashion-Shopper wünschen sich mehr Styling-Hilfe statt noch mehr Produkte, zitiert Fashionunited.com eine Asos-Umfrage in Großbritannien. 68 Prozent der Befragten hätten angegeben, es sei leichter zu wissen, was man kauft, als wie man es trägt. 64 Prozent halten die Auswahl für zu groß, ein Drittel habe bereits einen Kauf abgebrochen, weil der passende Look „im Kopf“ gefehlt habe. 46 Prozent würden sich Hilfe dabei wünschen, wie Gekauftes in die eigene Gardarobe zu integrieren sei.

Frankreichs Verbraucherschutzbehörde DGCCRF hat den Online-Modehändler Boohoo mit 2,3 Mio. Euro Bußgeld belegt, berichtet Theguardian.com. 40 Prozent der geprüften Rabattaktionen seien gar keine echten Preisnachlässe gewesen, sieben Prozent fielen geringer aus als beworben, 48 Prozent bedeuteten sogar verdeckte Preiserhöhungen. Zusätzlich habe Boohoo Kunststoffartikel als „Leder“ oder „Wildleder“ ausgezeichnet und damit gegen französische Kennzeichnungsregeln verstoßen.

Walmarts weltweiter E-Commerce-Umsatz legte im zweiten Geschäftsquartal um 23 Prozent zu, berichtet Economictimes.com. Der gesamte Konzernumsatz sei um 5,9 Prozent auf 187,9 Mrd. Dollar geklettert. Besonders kräftig habe das Werbegeschäft mit einem Plus von 38 Prozent zugelegt, die Einnahmen aus bezahlten Mitgliedschaften seien um 17 Prozent gewachsen. Das operative Ergebnis sei um 28,8 Prozent gestiegen, allerdings hätten Rückerstattungen aus Zöllen hier einen wesentlichen Beitrag geleistet.

In der Gemeinde Cho Lach in Vietnam wurde die landesweit erste „E-Commerce-Community“ gegründet, die sich außer Online-Handel auch die Förderung des Tourismus vorgenommen hat, berichtet Vietnam.vn. Die momentan 45 aktiven Händler hätten zum chinesischen Neujahr rund 200.000 Bestellungen für Zierpflanzen und Setzlinge abgewickelt, doppelt so viele wie geplant. Gemeinsam mit dem E-Commerce-Verband und Tiktok Shop sollen Ende des Jahres auch Gutscheine für Obstgartenbesuche über die Plattform laufen.

Online-Shops, die Textilien anbieten, müssen die Materialzusammensetzung ihrer Ware auch auf der letzten Bestellseite anzeigen, berichtet Haendlerbund.de. Das Oberlandesgericht Hamburg habe einem Wirtschaftsverband recht gegeben, der einen Online-Shop verklagt hatte. Angaben wie beispielsweise „98 Prozent Baumwolle, zwei Prozent Elasthan“ würden zu den wesentlichen Produkteigenschaften zählen und müssten unmittelbar vor dem Klick auf den Bestellbutton sichtbar sein. Ein bloßer Rücksprung-Link über das Produktbild reiche laut Gericht nicht aus.
Das Bundeskartellamt hat Apples Zusagen für bindend erklärt. Die Verbände, die das Verfahren angestoßen haben, nennen die Abhilfe „zu nachsichtig" – und sehen eine Grundlage für Schadensersatz. Was Händler mit eigener App jetzt wissen müssen.

Zunehmend tarnen sich chinesische Anbieter als deutsche Online-Shops, warnt der HDE. Doch hinter einer deutschen Domain, deutschen Texten und oft auch europäischen Anschriften würden sich trotzdem oft Anbieter verbergen, die EU-Regeln missachteten und häufig Minderwertiges lieferten. Nutzer sollten besonders die Rücksendebedingungen prüfen, die oft mit Kosten verbunden seien, die den Warenwert überstiegen. Das Kalkül: Kunden verzichteten dann eher auf ihr Widerrufsrecht.