
KI-Label im Online-Handel: Ein Etikett am falschen Problem
Die ab 2. August geltende Kennzeichnungspflicht für KI-Bilder nach Art. 50 der KI-Verordnung greift bei Produktfotos ins Leere, kritisiert Haendlerbund.de. Entscheidend sei nicht, ob ein Bild täusche, sondern welches Werkzeug es erzeugt habe: Ein händisch getauschter Hintergrund bleibe frei, ein identisch aussehender KI-Hintergrund müsse gekennzeichnet werden. Eine Erheblichkeitsschwelle fehle. Gewährleistungsrecht und § 5 UWG schützten längst ergebnisorientiert vor irreführenden Abbildungen. Schwarze Schafe kennzeichneten ohnehin nicht; der Dokumentationsaufwand laste also allein auf den Ehrlichen.




















