
OLG verbietet Limango den Newsletter-Zwang
Das Oberlandesgericht München verbietet der Otto-Tochter Limango, Kundenkonten nur gegen eine Newsletter-Einwilligung freizuschalten, berichtet Golem.de. Damit setzt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband in zweiter Instanz durch. Die DSGVO verlange eine freiwillige Einwilligung, Kunden hätten aber keine Wahl gehabt. Der Hinweis auf jederzeitigen Widerruf rette das nicht: Erst abonnieren, dann abbestellen bedeute erheblichen Mehraufwand. Limangos Einwand, das Geschäftsmodell (Shopping-Club) brauche den Newsletter, wiesen die Richter zurück.










